Der Fremdenverkehrsbeitragsausschuss besteht aus 18 Mitgliedern (keine Stellvertreter). Der Ausschuss muss nicht nur aus Stadtratsmitgliedern bestehen, wobei aus den verschiedenen Bevölkerungsgruppen (Handel, Handwerk) bewußt Mitglieder gewählt werden.
Die Stadt Zell erhebt nach gültiger Satzung einen Fremdenverkehrsbeitrag, mit welchem die zusätzlichen finanziellen Belastungen aus dem Tourismu(z.B. Betrieb der Tourist-Information, Tourismuswerbung usw.) mit abgedeckt werden. Hierzu werden Betriebe aus Zell veranlagt, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Vorteil aus dem Tourismus erlangen. In dem Ausschuss selbst werden die Ausschussmitglieder über die Veranlagerung der Verwaltung informiert.
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